BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die in der DV-Systemtechnik Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbstndig bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. :1: )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

in der DV-Systemtechnik, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. :1: )

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