Protokollerklrung Nr. 4
Die Jahreswochenstunden sind dadurch zu ermitteln, da die Unterrichtsstunden, die die Lehrkrfte der Musikschule (Leiter, stndiger Vertreter des Leiters, Musikschullehrer und Angestellte in der Ttigkeit von Musikschullehrern, ohne Rcksicht darauf, ob sie unter den BAT fallen) im Schuljahr zu erteilen haben, in Unterrichtsminuten umgerechnet werden und die sich ergebende Summe durch 45 und das Ergebnis durch die Zahl der Wochen geteilt wird, in denen whrend des Schuljahres Unterricht zu erteilen ist.