BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
S. Angestellte in der Fleischuntersuchung
Vergtungsgruppe X
Angestellte als Hilfskrfte im Sinne des 2 Nr. 1 Buchst. b Hilfskrfteverordnung - Frisches Fleisch -
Vergtungsgruppe IX
Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes.
Vergtungsgruppe VIII
1. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.
2. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.
3. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure.
Vergtungsgruppe VII
1. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1.
2. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2.
3. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure.
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 3.