BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
S. Angestellte in der Fleischuntersuchung

 

 

Vergtungsgruppe X

 

Angestellte als Hilfskrfte im Sinne des 2 Nr. 1 Buchst. b Hilfskrfteverordnung - Frisches Fleisch -

 

Vergtungsgruppe IX

 

Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

1. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.

 

2. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.

 

3. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure.

 

Vergtungsgruppe VII

 

1. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1.

 

2. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2.

 

3. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure.

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 3.

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