Funote I zur Vergtungsgruppe Vb

Diese Angestellten erhalten nach sechsjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 8 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 der Vergtungsgruppe Vb. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des Ubergangssgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung.

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