Protokollerklrung Nr. 4

Modelleure sind Angestellte, die zeichnerisch dargestellte Planaussagen - ggf. ergnzt durch eigene Feststellungen - unter Bercksichtigung der topographischen Verhltnisse in mastblich-wirklichkeitsgetreue dreidimensionale Anschauungsobjekte umsetzen, wenn fr diese Ttigkeit eine besondere technische und knstlerische Befhigung erforderlich ist.

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