Protokollerklrung Nr. 14

Fr den erstmaligen Bewhrungsaufstieg werden Zeiten der Bewhrung, die bei demselben Arbeitgeber in einem unmittelbar vorausgegangenen Arbeiterverhltnis als Vorhandwerker im Sinne des bezirklichen Lohngruppenverzeichnisses zurckgelegt worden sind, zu drei Vierteln auf die geforderte Bewhrungszeit angerechnet.

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