Protokollerklrung Nr. 16

Wissenschaftliche Hochschulen sind Universitten, Technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind.

 

Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprfung oder mit einer Diplomprfung beendet worden ist.

 

Der ersten Staatsprfung oder der Diplomprfung steht eine Promotion oder die Akademische Abschluprfung (Magisterprfung) einer Philosophischen Fakultt nur in den Fllen gleich, in denen die Ablegung einer ersten Staatsprfung oder einer Diplomprfung nach den einschlgigen Ausbildungsvorschriften nicht vorgesehen ist.

 

Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung setzt voraus, da die Abschluprfung in einem Studiengang abgelegt worden ist, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlgige fachgebundene Hochschulreife) als Zugangsvoraussetzung erforderte, und fr den Abschlu eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern - ohne etwaige Praxissemester, Prfungssemester o. . - vorgeschrieben war.

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