BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Staatlich geprfte Techniker
Vergtungsgruppe Vc

 


4. Angestellte in Versorgungsbetrieben als staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen (z.B.. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit, die berwiegend selbstndig ttig sind, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [10] )

 

5. Angestellte in Versorgungsbetrieben als staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen (z.B.. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [10] )

 

6. Angestellte in Versorgungsbetrieben als staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen (z.B.. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach fnfjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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