Protokollerklrung Nr. 3

Schulhausmeister an Sonderschulen erhalten eine monatliche Zulage in Hhe von 6 v.H. der Grundvergtung der Stufe 4 ihrer Vergtungsgruppe.

 

Die Zulage wird nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen. Sie ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) zu bercksichtigen.

 

Sonderschulen sind Tagesschulen fr gehrgeschdigte, sprachgeschdigte, sehbehinderte und anderweitig krperbehinderte sowie entwicklungsgestrte und geistig behinderte Kinder.

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