Protokollerklrung Nr. 21

Leitende Krankenschwestern/Leitende Hebammen, die durch ausdrckliche schriftliche Anordnung zu Mitgliedern der Krankenhausbetriebsleitung bestellt worden sind, erhalten fr die Dauer dieser Ttigkeit eine Zulage in Hhe von 15 v.H. der Anfangsgrundvergtung ihrer Vergtungsgruppe.

 

Die Zulage wird nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen. Sie ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) zu bercksichtigen.

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