BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vorbemerkung zu Abschnitt B


Krankenschwestern/Altenpflegerinnen sind nach den Ttigkeitsmerkmalen der Vergtungsgruppen Kr. IV oder einer hheren Vergtungsgruppe des Abschnitts A eingruppiert, wenn sie eine diesen Ttigkeitsmerkmalen entsprechende Ttigkeit ausben und der Abschnitt B ein Ttigkeitsmerkmal fr diese Ttigkeit nicht enthlt.

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