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21 BAT / BAT-O
Ausschlufrist


Der Angestellte hat die anrechnungsfhigen Beschftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlufrist von drei Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen. Zeiten, fr die der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, werden nicht angerechnet. Kann der Nachweis aus einem vom Angestellten nicht zu vertretenden Grunde innerhalb der Ausschlufrist nicht erbracht werden, so ist die Frist auf einen vor Ablauf der Ausschlufrist zu stellenden Antrag angemessen zu verlngern.

 

Der Angestellte hat die anrechnungsfhigen Beschftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlufrist von drei Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen. Zeiten, fr die der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, werden nicht angerechnet. Kann der Nachweis aus einem vom Angestellten nicht zu vertretenden Grunde innerhalb der Ausschlufrist nicht erbracht werden, so ist die Frist auf einen vor Ablauf der Ausschlufrist zu stellenden Antrag angemessen zu verlngern.

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