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30 BAT / BAT-O
Gesamtvergtung der Angestellten unter 18 Jahren


Angestellte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten von der Anfangsgrundvergtung und dem Ortszuschlag eines ledigen Angestellten der gleichen Vergtungsgruppe 85 v.H. als Gesamtvergtung.

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