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34 BAT / BAT-O
Vergtung Nichtvollbeschftigter


(1) Nichtvollbeschftigte Angestellte erhalten von der Vergtung (
26), die fr entsprechende vollbeschftigte Angestellte festgelegt ist, den Teil, der dem Ma der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht. Arbeitsstunden, die der Angestellte darber hinaus leistet, knnen durch entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergtung ( 26) und der in Monatsbetrgen festgelegten Zulagen ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich nicht erfolgt, erhlt der Angestellte fr jede zustzliche Arbeitsstunde den auf eine Stunde entfallenden Anteil der Vergtung eines entsprechenden vollbeschftigten Angestellten; 17 Abs. 1 bleibt unberhrt.

 

Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils der Vergtung ist die Vergtung des entsprechenden vollbeschftigten Angestellten durch das 4,348fache der regelmigen wchentlichen Arbeitszeit ( 15 Abs. 1, 2 und 4 und die Sonderregelungen hierzu) des entsprechenden vollbeschftigten Angestellten zu teilen.

 

(2) Absatz 1 gilt entsprechend fr die in Monatsbetrgen festgelegten Zulagen, soweit diese nicht nur fr vollbeschftigte Angestellte vorgesehen sind.

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