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52a BAT / BAT-O
Fortzahlung der Vergtung bei Arbeitsausfall
in besonderen Fllen


(1) Bei Arbeitsausfall infolge vorbergehender Betriebsstrungen betriebstechnischer oder wirtschaftlicher Art, z.B. Mangel an Rohstoffen oder Betriebsstoffen, werden dem durch den Arbeitsausfall betroffenen Angestellten die Vergtung (
26) sowie die in Monatsbetrgen festgelegten Zulagen fr die ausgefallene Arbeitszeit fortgezahlt, jedoch lngstens fr die Dauer von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Das gleiche gilt fr Arbeitsausfall infolge behrdlicher Manahmen. Die Vergtung wird nur fortgezahlt, wenn der Angestellte ordnungsgem an der Arbeitsstelle erschienen ist und sich zur Arbeit gemeldet hat, es sei denn, da der Arbeitgeber auf das Erscheinen des Angestellten ausdrcklich oder stillschweigend verzichtet hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt zu verlangen, da die ausgefallene Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes, innerhalb von zwei Wochen ohne nochmalige Bezahlung nachgeholt wird.

 

(2) Bei Arbeitsversumnis, die infolge von technisch bedingten Verkehrsstrungen oder infolge von Naturereignissen am Wohn- oder Arbeitsort oder auf dem Wege zur Arbeit unvermeidbar ist und nicht durch Leistungsverschiebung ausgeglichen werden kann, werden die Vergtung ( 26) sowie die in Monatsbetrgen festgelegten Zulagen fr die ausgefallene Arbeitszeit, jedoch lngstens fr zwei aufeinanderfolgende Kalendertage fortgezahlt.

 

Protokollnotiz:

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