BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
Erlass vom 28.03.2003

 

 

A.

Allgemeines

 

1. Einmalzahlungen

Die Angestellten, Arbeiter und die zu ihrer Berufsausbildung Beschftigten, soweit sie vom Geltungsbereich bestehender Tarifvertrge erfasst werden, erhalten Einmalzahlungen im Mrz 2003 und im November 2004 und zwar

 

- im Mrz 2003, wenn sie mindestens seit 2. Januar 2003 in einem Arbeitsverhltnis

stehen, aus dem sie fr Februar 2003 Bezge erhalten, in Hhe von 7,5 %

der Bezge aus dem Monat Dezember 2002, jedoch Angestellte und Arbeiter

hchstens 185 im Tarifgebiet West bzw. 166,50 im Tarifgebiet Ost, Auszubil-

dende usw. hchstens 65 im Tarifgebiet West bzw. 58,50 im Tarifgebiet Ost.

Fr Teilzeitkrfte gilt der Hchstbetrag anteilig.

 

- im November 2004, wenn das Arbeitsverhltnis whrend des gesamten Monats

bestanden hat und zumindest fr einen Teil dieses Monats Anspruch auf Bezge

besteht, in Hhe von 50 im Tarifgebiet West und 46,25 im Tarifgebiet Ost

bzw. fr Auszubildende usw. 30 im Tarifgebiet West und 27,75 im Tarifgebiet

Ost. Teilzeitbeschftigte erhalten einen anteiligen Betrag.

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