BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
Erlass vom 28.3.2003 D II 2 - 220 233/49

 

 

3. Anpassung des Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost

Die Bezge aller Tarifbeschftigten werden

- ab 1. Januar 2003 auf 91,0 % und

- ab 1. Januar 2004 auf 92,5 %

der jeweils im Tarifgebiet West geltenden Betrge angehoben.

 

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die volle Anpassung fr die Angestellten der Vergtungsgruppe X bis V b und Kr. I bis Kr. VIII bis Ende 2007 und fr die brigen Angestellten bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss. Die Ausgestaltung des weiteren Anpassungsprozesses bleibt knftigen Tarifverhandlungen vorbehalten.

 

Die Einfhrung eines Arbeitnehmerbeitrags zur Zusatzversorgung in Hhe von 0,2 Prozentpunkten fr jeden Prozentpunkt der weiten Anpassung bedeutet konkret, dass die Arbeitnehmer des Bundes im Tarifgebiet Ost

- ab 1. Januar 2003 einen Beitrag in Hhe von 0,2 % und

- ab 1. Januar 2004 einen Beitrag in Hhe von 0,5 %

des umlagepflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten haben.

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