Die Vergtungsgruppe III schlielich setzt voraus, da sich der Angestellte durch das Ma seiner Verantwortung aus der Vergtungsgruppe IVa heraushebt.

 

Das Ma der Verantwortung zeigt sich daran, was von der Ausbung der Ttigkeit abhngt, also in deren Auswirkungen. Das besondere Ma der Verantwortung i.S. der Vergtungsgruppe III kann nicht nur in Auswirkungen beim Behrdenapparat und der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen liegen, sondern sich auch aus der Schwierigkeit von einzelnen Aufgaben ergeben, aus denen sich Auswirkungen auf materielle und individuelle Belange des Dienstherrn und auf die Lebensverhltnisse Dritter und fr die Allgemeinheit ergeben knnen.

 

Die besondere Schwierigkeit und Bedeutung einer Ttigkeit nach der Vergtungsgruppe IVa ist Ausgangspunkt fr die hier angesprochenen Heraushebungstatbestnde.

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