Herausheben aus der Vergtungsgruppe IIa Fallgruppe 1a durch die Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Ttigkeit

 

Es sind zwei Heraushebungstatbestnde gefordert, nmlich durch die besondere Schwierigkeit und die besondere Bedeutung. Die Bedeutung der Ttigkeit kann u.a. im Umfang des Aufgabengebietes, aus der Bedeutung des zu betreuenden Sachgebietes, der finanziellen Auswirkung der Ttigkeit, der behrdeninternen Ausstrahlung und auch aus der erheblichen Auenwirkung zum Ausdruck kommen. Die besondere Schwierigkeit bezieht sich auf die einzusetzenden fachlichen Kenntnisse und Fhigkeiten.

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