Grndliche Fachkenntnisse

 

Der Angestellte soll befhigt sein, aufgrund nherer Kenntnisse von Vorschriften seines Aufgabengebietes ordnungsgem zu arbeiten. Er mu die einschlgigen Vorschriften nicht voll beherrschen.Es ist davon auszugehen, das ein Angestellter sein Aufgabengebiet dann ordnungsgem erledigt, wenn er den Normalfall sachlich richtig bearbeiten kann.

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