Tarifvertrag

ber Einmalzahlungen

fr die Jahre 2005, 2006 und 2007

fr den Bereich des Bundes

vom 9. Februar 2005

Zwischen

einerseits

und

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

 

1

Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt fr Personen, die unter den Geltungsbereich eines der

nachstehenden Tarifvertrge

 

a)       Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),

b)       Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts Manteltarifliche Vorschriften (BAT-O),

c)       Manteltarifvertrag fr Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Lnder (MTArb),

d)       Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts fr Arbeiter an den MTArb (MTArb-O),

e)       Manteltarifvertrag fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi),

f)       Manteltarifvertrag fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O),

g)       Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhltnisse der Schlerinnen/Schler, die nach Magabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Sch),

h)       Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhltnisse der Schlerinnen/Schler, die nach Magabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Sch-O),

i)       Tarifvertrag ber die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt),

j)       Tarifvertrag ber die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) oder

 

die ab dem 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fr den ffentlichen Dienst (TVD) fallen, einschlielich der zuvor unter die Buchstaben e bis j fallenden Beschftigten.

 

2

Einmalzahlung fr Angestellte und Arbeiter

 

(1) Die unter 1 Buchst. a bis d fallenden Personen erhalten fr die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Hhe von 300,-- Euro, die in folgenden Teilbetrgen ausgezahlt wird:

 

a)       Im Jahr 2005 in Hhe von jeweils 100,-- Euro mit den Bezgen fr April, Juli und Oktober 2005.

b)       In den Jahren 2006 und 2007 in Hhe von jeweils 150,-- Euro mit den Bezgen fr die Monate April und Juli der Jahre 2006 und 2007.

 

Der Anspruch auf die Teilbetrge nach Unterabsatz 1 besteht, wenn die/der Beschftigte an mindestens einem Tag des jeweiligen Flligkeitsmonats Anspruch auf Bezge (Vergtung/Lohn/Entgelt, Urlaubsvergtung/Urlaubslohn/ Urlaubsentgelt oder Krankenbezge) gegen einen der unter den in 1 Buchst. a bis d genannten Tarifvertrge fallenden Arbeitgeber hat; dies gilt auch fr Kalendermonate, in denen nur wegen der Hhe der Barleistungen des Sozialversicherungstrgers Krankengeldzuschuss nicht gezahlt wird. Die jeweiligen Teilbetrge werden auch gezahlt, wenn eine Beschftigte wegen der Beschftigungsverbote nach 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in dem jeweiligen Flligkeitsmonat keine Bezge erhalten hat.

 

(2) Nichtvollbeschftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhltnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmigen wchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschftigten entspricht. Magebend sind die Verhltnisse am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 2005 sowie am 1. April und 1. Juli der Jahre 2006 und 2007.

 

(3) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu bercksichtigen.

 

 

3

Einmalzahlung fr Auszubildende, Schler und Praktikanten

 

Fr die unter 1 Buchst. e bis j fallenden Personen gilt 2 mit der Magabe, dass sie jeweils eine Einmalzahlung in Hhe von 100,-- Euro erhalten, die mit den Bezgen fr Juli der Jahre 2005, 2006 und 2007 ausgezahlt wird.

 

 

4

In-Kraft-Treten

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

Berlin, den 9. Februar 2005

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