Tarifvertrag
ber eine Einmalzahlung im Jahr 2005
fr den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA)
- Tarifbereich West
vom 9. Februar 2005
Zwischen
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand
einerseits
und
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Bundesvorstand -
diese zugleich handelnd fr
- Gewerkschaft der Polizei
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand -,
- Marburger Bund,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt fr Personen, die unter den Geltungsbereich eines der
nachstehenden Tarifvertrge
a) Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),
b) Bundesmanteltarifvertrag fr Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G),
c) Manteltarifvertrag fr Auszubildende,
d) Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhltnisse der Schlerinnen/-Schler, die nach Magabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden,
e) Tarifvertrag ber die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/-Praktikanten (TV Prakt)
oder die ab dem 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fr den ffentlichen Dienst (TvD) fallen einschlielich der zuvor unter die Buchstaben c bis e fallenden Beschftigten.
2
Einmalzahlung fr Angestellte und Arbeiter
(1) Die unter 1 Buchst. a und b fallenden Personen erhalten fr das Jahr 2005 eine Einmalzahlung in Hhe von 300,-- Euro, die in Teilbetrgen in Hhe von jeweils 100,-- Euro mit den Bezgen fr April, Juli und Oktober 2005 ausgezahlt wird.
(2) Der Anspruch auf die Teilbetrge nach Absatz 1 besteht, wenn die/der Beschftigte an mindestens einem Tag des jeweiligen Flligkeitsmonats Anspruch auf Bezge (Vergtung/Lohn/Entgelt, Urlaubsvergtung/Urlaubslohn/Entgeltfortzahlung whrend Urlaubs oder Krankenbezge) gegen einen der unter die in 1 Buchst. a und b genannten Tarifvertrge fallenden Arbeitgeber hat; dies gilt auch fr Kalendermonate, in denen nur wegen der Hhe der Barleistungen des Sozialversicherungstrgers Krankengeldzuschuss nicht gezahlt wird. Die jeweiligen Teilbetrge werden auch gezahlt, wenn eine Beschftigte wegen der Beschftigungsverbote nach 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in dem jeweiligen Flligkeitsmonat keine Bezge erhalten hat.
(3) Nichtvollbeschftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhltnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmigen wchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschftigten entspricht. Magebend sind die Verhltnisse am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 2005.
(4) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu
bercksichtigen.
3
Einmalzahlung fr Auszubildende,
Schlerinnen und Praktikanten
Fr die unter 1 Buchst. c bis e fallenden Personen gilbt 2 mit der Magabe, dass sie eine Einmalzahlung in Hhe von 100,-- Euro erhalten, die mit den Bezgen fr Juli 2005 ausgezahlt wird.
4
In-Kraft-Treten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.
Kln, den 9. Februar 2005
Fr die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Der Vorstand
Fr die
ver.di Vereinte Dienstleistungsgesellschaft:
- Bundesvorstand -