Tarifgemeinschaft deutscher Lnder 53225 Bonn,

  den 14.03.2003
Geschftsstelle   Hans-Bckler-Str. 3
  Postfach 30 14 65, 53194 Bonn
3-01-27 / 454/03 - B/2 -  Fernruf: (0228) 97 56 50
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  Bankkonto: Sparkasse Bonn
  32 913 014 (BLZ 380 500 00)

An

Arbeitgeberverband des ffentlichen Dienstes des

Landes Baden-Wrttemberg Stuttgart
Bayer. Staatsministerium der Finanzen Mnchen
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Potsdam
Senator fr Finanzen Bremen
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Personalamt - Hamburg
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Finanzbehrde - Hamburg
Hessisches Ministerium des Innern und fr Sport Wiesbaden
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin
Niederschsisches Finanzministerium Hannover
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dsseldorf
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dsseldorf
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Mainz
Ministerium fr Inneres und Sport des Saarlandes Saarbrcken
Schsisches Staatsministerium der Finanzen Dresden
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg
Arbeitgeberverband des ffentlichen Dienstes des Landes

Schleswig-Holstein Kiel
Thringer Finanzministerium Erfurt

nachrichtlich:

 

Bundesministerium des Innern Berlin
Bundesministerium der Finanzen Berlin
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde Kln

 

Befristete Modifizierung der Festsetzung von Lebensaltersstufen und Stufen der Grundvergtung sowie von Lohnstufen;

hier: Hinweise zur Durchfhrung der nderungen des 27 BAT/BAT-O bzw. 24 MTArb/MTArb-O ab 1. Januar 2003

 

Anl.: - 2 -

 

 

 Im Rahmen der am 9. Januar 2003 abgeschlossenen Lohn- und Vergtungstarifverhandlungen fr den ffentlichen Dienst haben sich die Tarifvertragsparteien u. a. auf eine befristete Modifizierung der Festsetzung von Lebensaltersstufen bzw. Stufen der Grundvergtung bei Angestellten sowie der Lohnstufen bei Arbeitern verstndigt.

 

Die redaktionelle Umsetzung dieser Einigung ist inzwischen im

 

- 78. nderungstarifvertrag zum BAT,

- nderungstarifvertrag Nr. 13 zum BAT-O,

- nderungstarifvertrag Nr. 4 zum MTArb und

- nderungstarifvertrag Nr. 11 zum MTArb-O,

 

jeweils vom 31. Januar 2003, durch Ergnzung des 27 Abschn. A BAT/BAT-O um einen neuen Absatz 8 (im Abschnitt A - Fassung Bund/Lnder -) bzw. um einen neuen Absatz 7 (im Abschnitt B) sowie durch Ergnzung des 24 Abs. 1 MTArb/MTArb-O um die neuen Unterabstze 3 und 4 erfolgt. Auswirkungen ergeben sich auch auf die Pauschallhne der Kraftfahrer.

 

 Die vorgenannten neuen Vorschriften im BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O, die bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft getreten sind, sind in den Anlagen 1 und 2 zu diesem Rundschreiben wiedergegeben.

 

 Die vollstndige Fassung der vorbezeichneten nderungstarifvertrge sowie alle sons-tigen Tarifvertrge vom 31. Januar 2003 habe ich mit den beiden Schreiben der Geschftsstelle vom 14. Mrz 2003 - 2-06 / 452/03 - D/2 - (West) und - 2-06 / 453/03 - (Ost) bersandt; die Durchfhrungshinweise dazu folgen mit besonderen Schreiben.

 

 Vorab gebe ich zur Durchfhrung der nderungen des 27 BAT/BAT-O bzw. 24 MTArb/MTArb-O die folgenden Hinweise:

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