2 TV Min.Zulage (West)
Anspruchsvoraussetzungen und Hhe der Zulage

 


(1) Angestellte erhalten fr die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehrden, obersten Gerichtshfen des Bundes oder obersten Landesbehrden eine - auch im Rahmen der Zuwendung nach dem Tarifvertrag ber eine Zuwendung fr Angestellte - nicht gesamtversorgungsfhige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Hhe und dem gleichen Umfang, wie sie die nach Nr. 6 Satz 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT vergleichbaren Beamten des Arbeitgebers wegen ihrer Verwendung bei diesen Behrden oder Gerichten erhalten. Angestellte, die die Vergtung nach der ADO fr bertarifliche Angestellte im ffentlichen Dienst erhalten, sind den Beamten der Besoldungsgruppe A 16 vergleichbar.

 

(2) Fr die Bemessung der Zulage an Angestellte,

 

a) die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist 30 BAT,

 

b) die nicht vollbeschftigt sind, ist 34 BAT

 

entsprechend anzuwenden.

 

(3) Die Zulage wird nur fr Zeitrume gewhrt, fr die dem Angestellten Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 BAT ist entsprechend anzuwenden.

 

Hhe der Zulage

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