10 MTV rzte im Praktikum (West)
Sonstige Bedingungen
fr die Ttigkeit als Arzt im Praktikum

 


(1) Fr rztliche Untersuchungen, fr Belohnungen und Geschenke, fr Nebenttigkeiten, fr die Ttigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, fr die berstunden, fr die Zeitzuschlge, fr den Bereitschaftsdienst und fr die Rufbereitschaft gelten die Vorschriften sinngem, die fr die beim Trger der Ausbildung beschftigten, unter den BAT fallenden rzte jeweils magebend sind. Dabei gilt als Stundenvergtung im Sinne des 35 Abs. 3 Unterabs. 1 BAT der auf die Stunde entfallende Anteil des Entgelts ( 9 Abs. 1). Zur Ermittlung dieses Anteils ist das jeweilige Entgelt durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Zeit der Ttigkeit als Arzt im Praktikum ( 6) zu teilen.

 

(2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhlt der Arzt im Praktikum

 

a) die Zulagen, die fr Angestellte gem 33 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Abs. 6 BAT jeweils vereinbart sind, zur Hlfte,

 

b) die Wechselschicht- und Schichtzulage nach 33 a BAT zu drei Vierteln.

 

(3) Falls im Rahmen des Ausbildungsvertrages eine Vereinbarung ber die Gewhrung einer Personalunterkunft getroffen wird, ist dies in einer gesondert kndbaren Nebenabrede festzulegen. Der Wert der Personalunterkunft wird im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder (TdL) und im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) nach dem Tarifvertrag ber die Bewertung der Personalunterknfte fr Angestellte vom 16. Mrz 1974 in der jeweils geltenden Fassung auf das Entgelt mit der Magabe angerechnet, da der nach 3 Abs. 1 Unterabs. 1 des genannten Tarifvertrages magebende Quadratmetersatz um 15 v.H. zu krzen ist.
Sachbezge sind in Hhe der durch Rechtsverordnung nach 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IV bestimmten Werte anzurechnen. Kam der Arzt im Praktikum whrend der Zeit, fr die nach 12, 14 und 15 Bezge zustehen, Sachbezge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten.

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