20 MTV rzte im Praktikum (West)
Beendigung der Ttigkeit als Arzt im Praktikum

 


(1) Die Ttigkeit als Arzt im Praktikum endet mit Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit.

 

Kann der Arzt im Praktikum in der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit die vorgesehene Zeit der Ttigkeit als Arzt im Praktikum wegen Unterbrechungen, die nach der Approbationsordnung fr rzte nicht auf die Zeit der Ttigkeit als Arzt im Praktikum angerechnet werden, nicht ableisten, soll die Ttigkeit als Arzt im Praktikum auf Antrag um die Zeit der nicht anrechenbaren Unterbrechungen verlngert werden.

 

(2) Innerhalb der Probezeit ( 3) kann das Ausbildungsverhltnis mit  einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschlu gekndigt werden.

 

(3) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhltnis gekndigt werden

 

1. ohne Einhaltung einer Kndigungsfrist,

 

a) wenn die Erlaubnis nach 10 Abs. 4 der Bundesrzteordnung widerrufen wird,

 

b) aus einem sonstigen wichtigen Grund,

 

2. im ersten Jahr der Ttigkeit als Arzt im Praktikum mit einer Frist von vier Wochen, im zweiten Jahr mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsschlu.

 

(4) Die Kndigung mu schriftlich und in den Fllen des Absatzes 3 Nr. 1 unter Angabe der Kndigungsgrnde erfolgen.

 

Eine Kndigung aus einem wichtigen Grund (Absatz 3 Nr. 1 Buchst. b) ist unwirksam, wenn dem Trger der Ausbildung die ihr zugrundeliegenden Tatsachen lnger als zwei Wochen bekannt sind.


(4) Die Kndigung mu schriftlich und in den Fllen des Absatzes 3 Nr. 1 unter Angabe der Kndigungsgrnde erfolgen.

Eine Kndigung aus einem wichtigen Grund (Absatz 3 Nr. 1 Buchst. b) ist unwirksam, wenn dem Trger der Ausbildung die ihr zugrundeliegenden Tatsachen lnger als zwei Wochen bekannt sind.

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