Protokollerklrung Nr. 6

Besonders schwierige fachliche Ttigkeiten sind z.B. die

 

a) Ttigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Frderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von Behinderten im Sinne des 39 BSHG in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,

 

b) Ttigkeiten in Gruppen von Behinderten im Sinne des 39 BSHG oder von Kindern oder Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,

 

c) Ttigkeiten in Jugendzentren/Husern der offenen Tr,

 

d) Ttigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,

 

e) fachlichenKoordinierungsttigkeiten fr mindestens vier Angestellte mindestens der Vergtungsgruppe VI b,

 

f) Ttigkeiten eines Facherziehers mit einrichtungsbergreifenden Aufgaben.

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