11 TV-Prakt-O
Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft; abweichend hiervon treten

 

a) 2 Abs. 1 und 2, 3, 4, 6 Abs. 2, 7 und 8 Abs. 3 am 1. April 1991 und

 

b) 2 Abs. 3 und 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 am 1. Juli 1991

 

in Kraft. Nach dem Einigungsvertrag fortgeltende, von diesem Tarifvertrag abweichende Bestimmungen sind vom 1. Januar 1991 bzw. (einschlielich des Tarifvertrages vom 4. September 1990) vom 1. April 1991 an nicht mehr anzuwenden; mit Ablauf des 30. Juni 1991 treten sie auer Kraft.

 

(2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekndigt werden. 2 Abs. 1 tritt mit dem Auerkrafttreten des jeweils geltenden Vergtungstarifvertrages zum BAT-O auer Kraft.

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