5 TV-Prakt (West)
Fernbleiben von der Arbeit

 


Die Praktikantin/Der Praktikant darf nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben. Kann die Zustimmung den Umstnden nach nicht vorher eingeholt werden, ist sie unverzglich zu beantragen, Bei nicht genehmigtem Fernbleiben besteht kein Ansprach auf Bezge.

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