Protokollnotiz Nr. 16

Das Ttigkeitsmerkmal erfat auch die Kneippbademeister, sofern nicht ein anderes Ttigkeitsmerkmal gilt, weil der Kneippbademeister z.B. die Berufsbezeichnung "Masseur" oder "Masseur und medizinischer Bademeister" aufgrund staatlicher Erlaubnis fhren darf.

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