Protokollnotiz Nr. 2

Angestellte, die beim Inkrafttreten dieses Tarifvertrages im Arbeitsverhltnis stehen und bis dahin bei demselben Arbeitgeber ein Ttigkeitsmerkmal der Anlage 1 a zum BAT fr "Orthoptistinnen mit Prfung" in der bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages geltenden Fassung erfllen, ohne die staatliche Anerkennung oder eine mindestens zweijhrige Fachausbildung an einer Universittsklinik oder medizinischen Akademie zu besitzen, werden nach den Ttigkeitsmerkmalen fr Orthoptistinnen mit staatlicher Anerkennung eingruppiert.

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