Prozessvereinbarung fr die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des ffentlichen Dienstes (TVD)

 

 

Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der ffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des ffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung. Das bedingt allgemeine Regelungen und bedarfsorientierte, spartenspezifische Regelungen.

Bei der Neugestaltung des Tarifrechts des ffentlichen Dienstes (TVD) lassen sich die Tarifvertragsparteien von folgenden wesentlichen Zielen leiten:

 

Strkung der Effektivitt und Effizienz des ffentlichen Dienstes

Aufgaben- und Leistungsorientierung

Kunden- und Marktorientierung

Straffung, Vereinfachung und Transparenz

Praktikabilitt und Attraktivitt

Diskriminierungsfreiheit

Lsung vom Beamtenrecht

einheitliches Tarifrecht fr Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter

 

Die Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes weisen darauf hin, dass auf Grund der Finanzlage der ffentlichen Haushalte dem Gebot der strikten Kostenneutralitt Rechnung zu tragen ist. Die Intention der Neugestaltung des Tarifrechts beinhaltet auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Erhaltung und Strkung der Wettbewerbsfhigkeit der ffentlichen Wirtschaft.
ver.di will das Tarifrecht fr die Beschftigten attraktiver gestalten.

Eine zentrale Lenkungsgruppe wird die Regelungsgegenstnde auflisten, bedarfsgerecht den allgemeinen bzw. spartenspezifischen Regelungen zuordnen und entsprechende Projektgruppen einrichten, die synchron tagen knnen. Die Projektgruppen haben im Rahmen des Auftrags der Lenkungsgruppe konsensfhige Lsungen vorzuschlagen. Die Lenkungsgruppe hat die Aufgabe, die Ergebnisse der Projektgruppen zu koordinieren. Spartenspezifische Bedarfe sowie ggf. regional zu verhandelnde Gegenstnde werden am Anfang und whrend der laufenden Tarifverhandlungen ermittelt.

Die Tarifvertragsparteien streben im Ergebnis ein Tarifrecht des ffentlichen Dienstes (TVD) an, das aus einem Allgemeinen Teil und Besonderen Teilen besteht. Der Allgemeine Teil enthlt das neue Tarifrecht mit den einheitlichen Regelungen fr den gesamten ffentlichen Dienst; das ausfllende oder spezifische Tarifrecht fr die Verwaltungen, Krankenhuser, Sparkassen, Flughfen und Entsorgungsbetriebe wird jeweils in einem Besonderen Teil geregelt.

Allgemeiner Teil und der jeweilige Besondere Teil ergeben zusammen das Tarifrecht der entsprechenden Sparte des ffentlichen Dienstes. Aus beiden Teilen werden durchgeschriebene und von den jeweiligen Tarifvertragsparteien zu unterzeichnende Fassungen fr jede Sparte erstellt. Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile sind rechtlich selbstndige Tarifvertrge.

Whrend der Tarifverhandlungen stehen der Allgemeine Teil und die Besonderen Teile unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung. Die Tarifvertragsparteien streben ein einheitliches Inkrafttreten aller Tarifvertrge an.

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