17 MTV Schler (West)
Freistellung vor der staatlichen Prfung

 


Der Schlerin/Dem Schler ist vor der staatlichen Prfung an fnf Ausbildungstagen, bei der Sechstagewoche an sechs Ausbildungstagen Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmige Ausbildung auf die Prfung vorzubereiten. Der Anspruch nach Satz 1 verkrzt sich um die Zeit, fr die die Schlerinnen/Schler zur Vorbereitung auf die staatliche Prfung besonders zusammengefat werden; die Schlerin/der Schler erhlt jedoch mindestens zwei freie Ausbildungstage.

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