25 MTV Schler (West)
Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag tritt

 

a) fr Hebammenschlerinnen/Schler in der Entbindungspflege mit Wirkung vom 1. Juli 1985,

 

b) fr die brigen Schlerinnen/Schler mit Wirkung vom 1. September 1985
in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frhestens jedoch zum 31. Dezember 1988, schriftlich gekndigt werden.

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