(SR 2a BAT)

Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich

 


Diese Sonderregelungen gelten fr die in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in rztlicher Behandlung stehen, beschftigten Angestellten. Dazu gehren auch die Angestellten, die in Anstalten beschftigt sind, in denen eine rztliche Eingangs-, Zwischen- und Schluuntersuchung stattfindet (Kuranstalten und Kurheime), ferner die Angestellten in Krankenanstalten und Krankenabteilungen des Justizvollzugsdienstes, die nicht im Aufsichtsdienst ttig sind, die Angestellten in medizinischen Instituten von Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalten (z.B. pathologischen Instituten oder Rntgeninstituten) sowie die Angestellten in Alters- und Pflegeheimen mit berwiegend krankenpflegebedrftigen Insassen.

 

Diese Sonderregelungen gelten nicht fr Angestellte, die unter die Sonderregelungen 2 c oder 2 e III fallen.

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