(SR 2 f BAT)
Nr. 6 Zu 40 - Beihilfen und Untersttzungen -


Dem Angestellten wird der bei Havarie oder Sinken des Fahrzeugs oder des schwimmenden Gertes, bei Brand, Explosion oder Einbruchdiebstahl oder durch hnliche Ursachen auf Ihm nachweisbar entstandene Schaden an Gebrauchsgegenstnden, Bekleidungsstcken, Proviant und Kantinenwaren bis zum Hchstbetrag von 766,94 Euro im Einzelfalle ersetzt.

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