(SR 2 L I BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -


Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte als Lehrkrfte an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen (Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen).

 

Sie gelten nicht fr Lehrkrfte an Schulen und Einrichtungen der Verwaltung, die der Ausbildung oder Fortbildung von Angehrigen des ffentlichen Dienstes dienen, an Krankenpflegeschulen und hnlichen der Ausbildung dienenden Einrichtungen.

 

Protokollnotiz:

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