(SR 2 L I BAT)
Nr. 3 Zu 15, 16, 16a, 17, 34 und 35 - Arbeitszeit -
Vergtung Nichtvollbeschftigter - Zeitzuschlge, berstundenvergtung -

 


Die 15, 16, 16a, 17, 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 und Unterabs. 2 und 35 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen fr die entsprechenden Beamten. Sind entsprechende Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.

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