(SR 2 o BAT)
Nr. 11 Zu 54 und 55 - Auerordentliche Kndigung -
Unkndbare Angestellte -


Als wichtiger Grund fr eine auerordentliche Kndigung des Arbeitgebers nach 54 und 55 Abs. 1 gilt die vorstzliche oder grob fahrlssige Verletzung der dem Angestellten nach Nr. 2 und Nr. 3 obliegenden Pflichten.

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