Sonderregelungen fr Angestellte
im forstlichen Auendienst
(SR 2 q BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -
Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte im forstlichen Auendienst.
Nr. 2 Zu 8 - Allgemeine Pflichten -
Die Befugnis zum Verlassen des Dienstbereichs richtet sich nach den fr die entsprechenden Forstbeamten jeweils geltenden Bestimmungen.
Nr. 3 Zu 15 bis 17 und 35 - Arbeitszeit - Zeitzuschlge, berstundenvergtung -
Die 15 bis 17 und 35 finden keine Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen. Auf die persnlichen Belange des Angestellten ist Rcksicht zu nehmen.