Sonderregelungen fr Angestellte
im forstlichen Auendienst
(SR 2 q BAT)


Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -

 

Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte im forstlichen Auendienst.

 


Nr. 2 Zu 8 - Allgemeine Pflichten -

 

Die Befugnis zum Verlassen des Dienstbereichs richtet sich nach den fr die entsprechenden Forstbeamten jeweils geltenden Bestimmungen.

 


Nr. 3 Zu 15 bis 17 und 35 - Arbeitszeit - Zeitzuschlge, berstundenvergtung -

 

Die 15 bis 17 und 35 finden keine Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen. Auf die persnlichen Belange des Angestellten ist Rcksicht zu nehmen.

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