(SR 2 v BAT)
Nr. 2 Zu Abschnitt IV - Arbeitszeit -


Durch betriebliche Regelung kann die fr Arbeiter im Feuerwehr- und Sanittsdienst geltende Arbeitszeitregelung auf Angestellte im Feuerwehr- und Sanittsdienst sinngem bertragen werden.

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