Ausbildungsvergtungen fr Auszubildende
Monatsbetrge
Gltig ab 1. Januar 2003
im ersten Ausbildungsjahr |
550,71 |
im zweiten Ausbildungsjahr |
594,25 |
im dritten Ausbildungsjahr |
634,20 |
im vierten Ausbildungsjahr |
689,63 |
Gewhrt der Ausbildende Unterkunft und Verpflegung gilt
A: fr den Bereich des Bundes und der Lnder:
die Ausbildungsvergtung wird gekrzt fr
- Unterkunft und Verpflegung um 122,72 EURO
- nur Unterkunft um 31,50 EURO
- nur Verpflegung um 91,22 EURO
Der Eigenanteil nach 10 Abs. 1 Satz 3 des Manteltarifvertrages
fr Auszubildende betrgt 33,04 Euro.
B: fr den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Eine dem Auszubildenden gewhrte Unterkunft und Verpflegung wird mit dem nach der jeweiligen Sachbezugsverordnung geltenden Wert auf die Ausbildungsvergtung angerechnet.
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