Ausbildungsvergtungen fr Auszubildende
Gltig ab 1. Juli 2005 bis 30.9.2005 ( 94,0 % der Westtarife)
Monatsbetrge
im ersten Ausbildungsjahr |
580,30 Euro |
im zweiten Ausbildungsjahr |
626,18 Euro |
im dritten Ausbildungsjahr |
668,27 Euro |
im vierten Ausbildungsjahr |
726,68 Euro |
Gewhrt der Ausbildende Unterkunft und Verpflegung gilt
B: fr den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Eine dem Auszubildenden gewhrte Unterkunft und Verpflegung wird mit dem nach der jeweiligen Sachbezugsverordnung geltenden Wert auf die Ausbildungsvergtung angerechnet (mindestens 40 %).
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