Tarifvertrag Nr. 23 (VKA)
Entgelttarifvertra4 Nr. 6
fr rzte/rztinnen im Praktikum (Ost)
vom 30. Juni 2000
Gem 9 Abs. 1 Mantel-TV AiP-O vom 5. Mrz 1991 wird Folgendes vereinbart:
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Entgelt und Verheiratetenzuschlag fr die Monate Januar bis Mrz 2000
Fr die Monate Januar bis Mrz 2000 gilt der Entgelttarifvertrag Nr. 5 fr rzte/rztinnen im Praktikum (Ost) vom 5. Mai 1998.
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Entgelt und Verheiratetenzuschlag
(1) Die monatlichen Entgelte und der monatliche Verheiratetenzuschlag betragen
a) vom 1. Januar bis 31. Juli 2000 86,5 v.H.,
b) vom 1. August bis 31. Dezember 2000 87,0 v.H.,
c) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 88,5 v.H.,
d) vom 1. Januar 2002 an 90,0 v.H.
der nach dem jeweiligen Entgelttarifvertrag fr rzte/rztinnen im Praktikum
(West) geltenden Betrge.
(2) Das monatliche Entgelt fr den Arzt im Praktikum betrgt
a) vom 1. April bis 31. Juli 2000
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1874,68 DM,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 2136,10 DM,
b) vom 1. August bis 31. Dezember 2000
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1885,52 DM,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 2148,45 DM,
c) vom 1. Januar bis 31. August 2001
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1918,03 DM,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 2185,49 DM,
d) vom 1. September bis 31. Dezember 2001
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1964,05 DM,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 2237,94 DM,
e) vom 1. Januar 2002 an
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1021,22 Euro,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1163,64 Euro.
(3) Bei Anwendung des Absatzes 2 sind Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum, die in Teilzeitbeschftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu bercksichtigen.
Bei anderen Trgern der Ausbildung zurckgelegte Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum sind anzurechnen.
Endet das erste Jahr der Ttigkeit als Arzt im Praktikum im Laufe eines Kalendermonats, erhlt der Arzt im Praktikum das nach Absatz 2 fr das zweite Jahr zustehende hhere Entgelt vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das erste Jahr endet.
(4) Neben seinem Entgelt nach Absatz 2 erhlt der Arzt im Praktikum einen monatlichen Verheiratetenzuschlag. Fr die Zahlung des Verheiratetenzuschlages gilt 29 Abschn. B Abs. 2, 5 und 7 BAT-0 entsprechend.
Der Verheiratetenzuschlag betrgt
a) vom 1. April bis 31. Juli 2000 99,78 DM,
b) vom 1. August bis 31. Dezember 2000 100,36 DM,
c) vom 1. Januar bis 31. August 2001 102,10 DM,
d) vom 1. September bis 31. Dezember 2001 104,54 DM,
e) vom 1. Januar 2002 an 54,36 Euro.
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Ausnahmen vom Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf rzte im Praktikum, die sptestens mit Ablauf des 12. Juni 2000 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Ausbildungsverhltnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht fr rzte im Praktikum, die in unmittelbarem Anschluss an das auf eigenen Wunsch beendete Ausbildungsverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.
ffentlicher Dienst im Sinne des Unterabsatzes 1 Satz 2 ist eine Beschftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) angehrt,
b) bei einer Krperschaft, Anstalt oder Stiftung des ffentlichen Rechts, die den BAT-O, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.
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In-Kraft-Treten. Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. April 2000 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frhestens zum 31. Dezember 2002, schriftlich gekndigt werden.