Entgelttarifvertrag Nr. 12

fr rzte/rztinnen im Praktikum

 

vom 30. Januar 2003

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits

 

und

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.

- Bundesvorstand -

 

diese zugleich handelnd fr

 

- Gewerkschaft der Polizei

- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand -

- Marburger Bund

 

andererseits

 

wird gem 9 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhltnisse der rzte/rztinnen im Praktikum vom 10. April 1987 Folgendes vereinbart:

 

 

1 Entgelt und Verheiratetenzuschlge

fr die Monate November und Dezember 2002

 

Fr die Monate November und Dezember 2002 gilt der Entgelttarifvertrag Nr. 11 fr rzte/rztinnen im Praktikum vom 30. Juni 2000.

 

 

2 Einmalzahlung

 

(1) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat Mrz 2003 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 3 des Vergtungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT (Bund/TdL bzw. VKA) vom 30. Januar 2003 mit der Magabe, dass die Einmalzahlung hchstens 65 betrgt.

 

(2) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat November 2004 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 3 des Vergtungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT (Bund/TdL bzw. VKA) vom 30. Januar 2003 mit der Magabe, dass an die Stelle des Betrages von 50 der Betrag von 30 tritt.

 

 

3 Entgelt und Verheiratetenzuschlag

 

(1) Das monatliche Entgelt fr den Arzt im Praktikum betrgt

 

a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1161,92 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1323,96 Euro,

 

 

 

b) vom 1. Januar bis 30. April 2004

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1173,54 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1337,20 Euro,

 

c) vom 1. Mai 2004 an

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1185,28 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1350,57 Euro.

 

(2) Bei Anwendung des Absatzes 1 sind Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum, die in Teilzeitbeschftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu bercksichtigen.

 

Bei anderen Trgern der Ausbildung zurckgelegte Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum sind anzurechnen.

 

Endet das erste Jahr der Ttigkeit als Arzt im Praktikum im Laufe eines Kalendermonats, erhlt der Arzt im Praktikum das nach Absatz 1 fr das zweite Jahr zustehende hhere Entgelt vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das erste Jahr endet.

 

(3) Neben seinem Entgelt nach Absatz 1 erhlt der Arzt im Praktikum einen monatlichen Verheiratetenzuschlag. Fr die Zahlung des Verheiratetenzuschlages gilt 29 Abschn. B Abs. 2, 5 und 7 BAT entsprechend.

 

Der Verheiratetenzuschlag betrgt    

 

a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 61,84 Euro,

b) vom 1. Januar bis 30. April 2004  62,46 Euro,

c) vom 1. Mai 2004 an    63,08 Euro.

 

 

4 Ausnahmen vom Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf rzte im Praktikum, die sptestens mit Ablauf des 9. Januar 2003 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Ausbildungsverhltnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht fr rzte im Praktikum, die in unmittelbarem Anschluss an das auf eigenen Wunsch beendete Ausbildungsverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.

 

ffentlicher Dienst im Sinne des Unterabsatzes 1 Satz 2 ist eine Beschftigung

 

a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) oder der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder (TdL) angehrt,

 

b) bei einer Krperschaft, Anstalt oder Stiftung des ffentlichen Rechts, die den BAT, den BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

 

 

5 In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frhestens zum 31. Januar 2005, schriftlich gekndigt werden.

 

 

 

 

Kln, 30. Januar 2003

 

Fr die

Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

Fr die

Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

Fr die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Der Vorstand

 

Fr die

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.:

- Bundesvorstand -

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