Entgelttarifvertrag Nr. 12
fr rzte/rztinnen im Praktikum
vom 30. Januar 2003
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.
- Bundesvorstand -
diese zugleich handelnd fr
- Gewerkschaft der Polizei
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand -
- Marburger Bund
andererseits
wird gem 9 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhltnisse der rzte/rztinnen im Praktikum vom 10. April 1987 Folgendes vereinbart:
1 Entgelt und Verheiratetenzuschlge
fr die Monate November und Dezember 2002
Fr die Monate November und Dezember 2002 gilt der Entgelttarifvertrag Nr. 11 fr rzte/rztinnen im Praktikum vom 30. Juni 2000.
2 Einmalzahlung
(1) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat Mrz 2003 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 3 des Vergtungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT (Bund/TdL bzw. VKA) vom 30. Januar 2003 mit der Magabe, dass die Einmalzahlung hchstens 65 betrgt.
(2) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat November 2004 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 3 des Vergtungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT (Bund/TdL bzw. VKA) vom 30. Januar 2003 mit der Magabe, dass an die Stelle des Betrages von 50 der Betrag von 30 tritt.
3 Entgelt und Verheiratetenzuschlag
(1) Das monatliche Entgelt fr den Arzt im Praktikum betrgt
a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1161,92 Euro,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1323,96 Euro,
b) vom 1. Januar bis 30. April 2004
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1173,54 Euro,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1337,20 Euro,
c) vom 1. Mai 2004 an
im ersten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1185,28 Euro,
im zweiten Jahr der Ttigkeit
als Arzt im Praktikum 1350,57 Euro.
(2) Bei Anwendung des Absatzes 1 sind Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum, die in Teilzeitbeschftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu bercksichtigen.
Bei anderen Trgern der Ausbildung zurckgelegte Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum sind anzurechnen.
Endet das erste Jahr der Ttigkeit als Arzt im Praktikum im Laufe eines Kalendermonats, erhlt der Arzt im Praktikum das nach Absatz 1 fr das zweite Jahr zustehende hhere Entgelt vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das erste Jahr endet.
(3) Neben seinem Entgelt nach Absatz 1 erhlt der Arzt im Praktikum einen monatlichen Verheiratetenzuschlag. Fr die Zahlung des Verheiratetenzuschlages gilt 29 Abschn. B Abs. 2, 5 und 7 BAT entsprechend.
Der Verheiratetenzuschlag betrgt
a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 61,84 Euro,
b) vom 1. Januar bis 30. April 2004 62,46 Euro,
c) vom 1. Mai 2004 an 63,08 Euro.
4 Ausnahmen vom Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf rzte im Praktikum, die sptestens mit Ablauf des 9. Januar 2003 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Ausbildungsverhltnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht fr rzte im Praktikum, die in unmittelbarem Anschluss an das auf eigenen Wunsch beendete Ausbildungsverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.
ffentlicher Dienst im Sinne des Unterabsatzes 1 Satz 2 ist eine Beschftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) oder der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder (TdL) angehrt,
b) bei einer Krperschaft, Anstalt oder Stiftung des ffentlichen Rechts, die den BAT, den BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.
5 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frhestens zum 31. Januar 2005, schriftlich gekndigt werden.
Kln, 30. Januar 2003
Fr die
Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Fr die
Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:
Der Vorsitzende des Vorstandes
Fr die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Der Vorstand
Fr die
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.:
- Bundesvorstand -