Entgelttarifvertrag Nr. 7

fr rzte/rztinnen im Praktikum (Ost)

 

vom 31. Januar 2003

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits und

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.

- Bundesvorstand -

 

diese zugleich handelnd fr

 

- Gewerkschaft der Polizei

- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand -

- Marburger Bund

 

andererseits

 

 

wird gem 9 Abs. 1 Mantel-TV AiP-O vom 5. Mrz 1991 Folgendes vereinbart:

 

 

1

Einmalzahlungen

 

(1) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat Mrz 2003 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 2 des Vergtungstarifvertrages Nr. 7 zum BAT-O (Bund/TdL bzw. VKA) vom 31. Januar 2003 mit der Magabe, dass die Einmalzahlung hchstens 58,50 betrgt.

 

(2) Die rzte im Praktikum erhalten im Monat November 2004 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 2 des Vergtungstarifvertrages Nr. 7 zum BAT-O (Bund/TdL bzw. VKA) vom 31. Januar 2003 mit der Magabe, dass an die Stelle des Betrages von 46,25 der Betrag von 27,75 tritt.

 

 

2

Entgelt und Verheiratetenzuschlag

 

(1) Die monatlichen Entgelte und der monatliche Verheiratetenzuschlag betragen

 

a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003  91,0 v.H.,

b) vom 1. Januar 2004 an    92,5 v.H.

 

der nach dem jeweiligen Entgelttarifvertrag fr rzte/rztinnen im Praktikum (West) geltenden Betrge.

 

(2) Das monatliche Entgelt fr den Arzt im Praktikum betrgt

 

a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1057,35 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1204,80 Euro,

 

b) vom 1. Januar bis 30. April 2004

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1085,52 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1236,91 Euro,

 

c) vom 1. Mai 2004 an

 

im ersten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1096,38 Euro,

 

im zweiten Jahr der Ttigkeit

als Arzt im Praktikum  1249,28 Euro.

 

 

(3) Bei Anwendung des Absatzes 2 sind Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum, die in Teilzeitbeschftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu bercksichtigen.

 

Bei anderen Trgern der Ausbildung zurckgelegte Zeiten der Ttigkeit als Arzt im Praktikum sind anzurechnen.

 

Endet das erste Jahr der Ttigkeit als Arzt im Praktikum im Laufe eines Kalendermonats, erhlt der Arzt im Praktikum das nach Absatz 2 fr das zweite Jahr zustehende hhere Entgelt vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das erste Jahr endet.

 

(4) Neben seinem Entgelt nach Absatz 2 erhlt der Arzt im Praktikum einen monatlichen Verheiratetenzuschlag. Fr die Zahlung des Verheiratetenzuschlages gilt 29 Abschn. B Abs. 2, 5 und 7 BAT-O entsprechend.

 

Der Verheiratetenzuschlag betrgt

 

a) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003  56,28 Euro,

b) vom 1. Januar bis 30. April 2004  57,78 Euro,

c) vom 1. Mai 2004 an   58,34 Euro.

 

 

3

Ausnahmen vom Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf rzte im Praktikum, die sptestens mit Ablauf des 9. Januar 2003 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Ausbildungsverhltnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht fr rzte im Praktikum, die in unmittelbarem Anschluss an das auf eigenen Wunsch beendete Ausbildungsverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.

 

ffentlicher Dienst im Sinne des Unterabsatzes 1 Satz 2 ist eine Beschftigung

 

a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) oder der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder (TdL) angehrt,

 

b) bei einer Krperschaft, Anstalt oder Stiftung des ffentlichen Rechts, die den BAT-O, den BAT oder ei nen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

 

 

4

In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frhestens zum 31. Januar 2005, schriftlich gekndigt werden.

 

Kln, 31. Januar 2003

 

Fr die

Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

Fr die

Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

Fr die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Der Vorstand

 

Fr die

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.:

- Bundesvorstand -

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