nderungstarifvertrag Nr. 8

vom 31. Januar 2003

zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende

(Mantel-TV Azubi-O)

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits und

 

 

 

 

 

andererseits

 

wird Folgendes vereinbart:

 

1

nderung des Manteltarifvertrages fr Auszubildende

 

Der Manteltarifvertrag fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. Mrz 1991, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 7 vom 30. Juni 2000, wird wie folgt gendert:

 

 

1.  1 wird wie folgt gendert:

 

a) In Absatz 2 werden dem Buchstaben b die Wrter es sei denn, dass die Arbeiter der ausbildenden Verwaltung oder des ausbildenden Betriebes unter einen der in Absatz 1 Buchst. b genannten Tarifvertrge fallen," angefgt.

 

b) Die Protokollerklrungen zu Absatz 2 werden wie folgt gendert:

 

aa) In der berschrift wird das Wort "Protokollerklrungen" durch das Wort "Protokollerklrung" ersetzt.

 

bb) Die Nummernbezeichnung "1. " sowie die Protokollerklrung Nr. 2 werden gestrichen.

 

2.  6 a wird gestrichen.

 

3.  8 wird wie folgt gendert:

 

In Absatz 2 Satz 1 werden die Wrter am 15." durch die Wrter am letzten Tag" ersetzt.

 

Es wird folgende Protokollerklrung angefgt:

 

Protokollerklrung zu Absatz 2 Satz 1:

Die Umstellung des Zahltages vom 15. auf den letzten Tag jeden Monats kann nur im Monat Dezember eines Jahres beginnen; die Zuwendung sollte bereits im Umstellungsjahr am letzten Tag des Monats November gezahlt werden."

 

4. In 23 Abs. 5 Unterabs. 2 wird das Datum 31. Oktober 2002" durch das Datum 31. Januar 2005" ersetzt.

 

 

2

In-Kraft-Treten

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Abweichend hiervon tritt 1 Nr. 4 mit Wirkung vom 31. Oktober 2002 in Kraft.

 

 

Berlin, den 31. Januar 2003

 

Fr die

Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

Fr die

Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

Fr die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Der Vorstand

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