nderungstarifvertrag Nr. 14
vom 31. Januar 2003
zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits und
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
1
nderung des Manteltarifvertrages fr Auszubildende
Der Manteltarifvertrag fr Auszubildende vom 6. Dezember 1974, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 13 vom 30. Juni 2000, wird wie folgt gendert:
1. Der berschrift des Tarifvertrages wird die Kurzbezeichnung "(Mantel-TV Azubi)" angefgt.
2. 1 wird wie folgt gendert:
a) In Absatz 2 werden dem Buchstaben b die Wrter es sei denn, dass die Arbeiter der ausbildenden Verwaltung oder des ausbildenden Betriebes unter einen der in Absatz 1 Buchst. b genannten Tarifvertrge fallen," angefgt.
b) Die Protokollnotizen zu Absatz 2 werden wie folgt gendert:
aa) In der berschrift wird das Wort "Protokollnotizen" durch das Wort "Protokollnotiz" ersetzt.
bb) Die Nummernbezeichnung "1. " sowie die Protokollnotiz Nr. 2 werden gestrichen.
3. 6 a wird gestrichen.
4. 8 wird wie folgt gendert:
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wrter am 15." durch die Wrter am letzten Tag" ersetzt.
Es wird folgende Protokollnotiz angefgt:
Protokollnotiz zu Absatz 2 Satz 1:
Die Umstellung des Zahltages vom 15. auf den letzten Tag jeden Monats kann nur im Monat Dezember eines Jahres beginnen; die Zuwendung sollte bereits im Umstellungsjahr am letzten Tag des Monats November gezahlt werden."
5. Die bergangsvorschrift zu 11 Abs. 1 Unterabs. 2 wird gestrichen.
6. In 23 Abs. 5 Unterabs. 2 wird das Datum 31. Oktober 2002" durch das Datum 31. Januar 2005" ersetzt.
2
In-Kraft-Treten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Abweichend hiervon tritt 1 Nr. 6 mit Wirkung vom 31. Oktober 2002 in Kraft.
Berlin, den 31. Januar 2003
Fr die
Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Fr die
Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:
Der Vorsitzende des Vorstandes
Fr die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Der Vorstand