nderungstarifvertrag Nr. 9

 

vom 31. Januar 2003

 

zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhltnisse

der Schlerinnen/Schler, die nach Magabe

des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammen-

gesetzes ausgebildet werden

 

 

 

Zwischen

 

 

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits und

 

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.

- Bundesvorstand -

 

diese zugleich handelnd fr

 

- Gewerkschaft der Polizei

- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand -

- Marburger Bund

 

 

andererseits

 

 

 

wird Folgendes vereinbart:

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