nderungstarifvertrag Nr. 9
vom 31. Januar 2003
zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhltnisse
der Schlerinnen/Schler, die nach Magabe
des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammen-
gesetzes ausgebildet werden
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits und
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.
- Bundesvorstand -
diese zugleich handelnd fr
- Gewerkschaft der Polizei
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Hauptvorstand -
- Marburger Bund
andererseits
wird Folgendes vereinbart: