nderungstarifvertrag Nr. 5
vom 31. Januar 2003
zum Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits und
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
1
nderung des Tarifvertrages
In 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 des zuletzt durch den nderungstarifvertrag Nr. 4 vom
16. Oktober 2000 genderten Tarifvertrages zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 wird die Jahreszahl "2003" durch die Jahreszahl "2007" und die Jahreszahl "2006" durch die Jahreszahl "2010" ersetzt.
2
In-Kraft-Treten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
Bonn, den 31. Januar 2003
Fr die Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Fr die Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:
Der Vorsitzende des Vorstandes
Fr die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Der Vorstand