nderungstarifvertrag Nr. 5

vom 31. Januar 2003

zum Tarifvertrag zur sozialen Absicherung

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

 

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

 

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits und

 

 

 

 

 

 

andererseits

 

wird Folgendes vereinbart:

 

1

nderung des Tarifvertrages

 

In 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 des zuletzt durch den nderungstarifvertrag Nr. 4 vom
16. Oktober 2000 genderten Tarifvertrages zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 wird die Jahreszahl "2003" durch die Jahreszahl "2007" und die Jahreszahl "2006" durch die Jahreszahl "2010" ersetzt.

 

2

In-Kraft-Treten

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

 

 

Bonn, den 31. Januar 2003

 

Fr die Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

Fr die Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

Fr die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Der Vorstand

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